Auf Grund diverser Änderungen im zeitlichen Verlauf, mußten die Fachlichen Weisungen angepaßt werden.

  1. Im Bereich der Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III sind vor allem die Änderungen durch das
    9. SGB II-Änderungsgesetz eingearbeitet worden. Was das bedeutet, sehen Sie auch auf der Seite § 45 Aktivierung, hier sind die wichtigsten Änderungen dargestellt.
  2. Im Bereich der FbW-Maßnahmen (früher GA =Geschäftsanweisung) wurde z.B. das WeGebAU-Programm aufgenommen, d.h. es gibt keine separate Weisung für WeGebAU-Maßnahmen mehr.
    Die Weisung für FbW-Maßnahmen ist in Bezug auf die Ausbildung in den Pflegeberufen schon wieder überholt!
    Das neue Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) reformiert die Ausbildung in der Pflege grundlegend und findet in dieser Weisung noch keine Berücksichtigung!
  3. Die Änderungen durch das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) finden Sie im folgenden Blogartikel.

Alle Weisungen finden Sie hier, Stand 20.04.17

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