Die Altenpflegeberufe aber auch weitere Berufe im Pflegebereich werden ab 2020 in einem Beruf zusammengefaßt.

Diese Pflegereform führt zu einer gemeinsamen Ausbildung „Pflegefachmann/-frau“ und damit auch zu erfreulichen Änderungen für die Förderung von Maßnahmen des Pflegebereichs im Fachbereich 4 = Berufliche Weiterbildung.

Ebenfalls werden analog auch einige Artikel im SGB III geändert.

Die Änderungen im Einzelnen sind:

  • Die Altenpflegeausbildung wird ab sofort über die gesamte Dauer von 3 Jahren gefördert,
  • die Zulassungen dieser Maßnahmen sind bis zum 31.12.2019 befristet,
  • ab 01.01.2020 wird die neue Pflegeumschulung unbefristet über die gesamte Dauer durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
  • ab 01.01.2020 werden dann nur noch Maßnahmen im Beruf „Pflegefachmann/-frau“ durch die Fachkundigen Stellen zugelassen.

Das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) [Entwurf der Bundesregierung] sowie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen, mit links zu den angesprochenen Gesetzen finden Sie hier: