Bei Maßnahmen die über dem Durchschnittskostensatz (B-DKS) liegen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) notwendig (Kostenzustimmungsverfahren). Bisher kursierten Gerüchte darüber, dass der Anteil der abgelehnten Maßnahmezulassungen sehr hoch ist. Dieses wird nun von der BA selbst bestätigt!
Demnach werden mehr als 80% der Maßnahmen abgelehnt, weil die Kosten der Maßnahmen nicht hinreichend begründet sind!