Die Agentur für Arbeit hat ein sogenanntes Kostenzustimmungsteam eingerichtet.
Überschreitet Ihr Kostensatz den Bundesdurchschnittskostensatz, dann muß Ihre Kalkulation von diesem Kostenzustimmungsteam geprüft werden.
Die Einreichung der Kostenzustimmung übernimmt Ihre Fachkundige Stelle. Diese sollte Ihre Begründung (stichhaltige Begründung des Trägers) unterstützen und selbst angeben, warum sie diesen höheren Kostensatz für angemessen hält.
Ob Ihre Maßnahme dann mit höheren Kosten zugelassen wird, entscheidet dieses Kostenzustimmungsteam (früher OS Halle).