Achten Sie auf die Kostenverteilung
Am einfachsten wäre die Ermittlung der Beträge aus der mtl. durch den Steuerberater erstellten BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung).
Bei der Kostenermittlung ist es wichtig die Kosten, welche direkt den Teilnehmern zuzuordnen sind, nicht mit den Kosten bezogen auf die Gesamtmaßnahme zu „vermischen“. D.h. berechnen Sie Kosten für Teilnehmer einer Gruppe immer auf 12 Personen. Alle anderen Kosten beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme. Des Weiteren sollten Sie berücksichtigen, dass Sie die Maßnahme evtl. wiederholen und sich Kosten deshalb auf mehrere Maßnahmen auswirken können, wie z.B. die Zertifizierungskosten der Maßnahme.