Bei diesen Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um die klassischen Umschulungen, deren Dauer max. 2/3-tel der urspr. Ausbildungszeit betragen darf. Umschulungen richten sich inhaltlich nach den Ausbildungsrahmenplänen (BBIG) und den Vorgaben der IHK in den jeweiligen Bundesländern.
Des Weiteren gehören Aufstiegsfortbildungen sowie die Förderung von Beschäftigten in diesen Bereich.
Teilnehmer an solchen Maßnahmen sollten über eine ausreichende intellektuelle Leistungsfähigkeit für die angestrebte Weiterbildung, Motivation sowie Aktualität der notwendigen schulischen Kenntnisse verfügen.
Ggf. wird zur Feststellung der Berufspsychologische Service von der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter eingeschaltet.
Näheres erfahren Sie auch in den aktuellen Fachlichen Weisungen (s.u.)