Das neue Qualifizierungschancengesetz (QCG) macht es möglich nun auch Arbeitnehmer in Sachen Weiterbildung zu fördern.
Ab dem 01.04.2024 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet und die Fördermöglichkeiten festgelegt. Damit können Unternehmer die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter über die Bundesagentur für Arbeitfördern lassen. Finanziert werden ausser den Fortbildungskosten auch anteilig ein Arbeitsentgeltzuschuß!