Arbeitnehmerförderung

Das neue Qualifizierungschancengesetz (QCG) macht es möglich nun auch Arbeitnehmer in Sachen Weiterbildung zu fördern.

Ab dem 01.04.2024 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet und die Fördermöglichkeiten festgelegt. Damit können Unternehmer die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter über die Bundesagentur für Arbeitfördern lassen. Finanziert werden ausser den Fortbildungskosten auch anteilig ein Arbeitsentgeltzuschuß!

Für Bildungsträger bietet sich die neue Chance diese Weiterbildungen anzubieten und eine neue Zielgruppe aufzunehmen! Voraussetzung ist, dass die Fortbildung mindestens 120 Unterrichtsstunden dauert.

Die Nachfolgende Tabelle stellt die Förderungen in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße dar:

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf !

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Zulassung Ihrer Maßnahmen!