Die Zulassung von Maßnahmen nach AZAV erfordert inzwischen von allen Beteiligten umfangreiches Wissen.
Viele Besonderheiten aber auch nicht veröffentlichte Anforderungen und leider sehr viel Interpretationsspielraum führen dazu, dass Sie als Träger mehr Informationen benötigen um Ihre Maßnahmen erfolgreich zulassen zu können.
Was geht und was geht nicht?
- Im Bereich FbW (berufl. Weiterbildung) herrscht überwiegend Klarheit und sind auch die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit gut dokumentiert.
- Im Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung sieht es hingegen anders aus!
- In Ausschreibungen sind unten stehende Vorgaben nicht unbedingt einzuhalten!