CORONA – Anmerkungen des AZAV Teams

Viele große aber auch kleine Träger bangen um ihre Existenz und so ist es nur all zu verständlich, dass aktuelle Meldungen „aufgesaugt“ werden und man versucht so schnell wie möglich zu agieren!

Aus Erfahrung wissen wir, dass dabei leider nicht selten Begriffe „überlesen“ oder in eigener Sache interpretiert werden.

Mit diesen Anmerkungen, die ausschließlich für nach AZAV zugelassene Maßnahmen gedacht sind, möchten wir versuchen Sie auf mögliche Fehler hinzuweisen. Bitte sehen Sie von „bitterbösen“ E-Mails an uns ab, das nachfolgende ist immer mit „könnte“ und „ggf.“ dargestellt! Es muß ja nicht auf Sie zutreffen!

Wir möchten Sie nur ein wenig sensibilisieren. Bitte beachten Sie dazu unsere nachfolgenden „Denkanstöße“:

  • Für die Wiedereröffnung vorausplanen: es ist anzunehmen, dass alle Arbeitsmarktdienstleister einen Hygieneplan erarbeiten müssen. Dazu gibt es viele nützliche links im Web.
  • Die Bundesagentur vermeldet auf ihrer Website, dass Träger sich nach den Regelungen der Länder richten sollen. Um Ihnen ein langes Suchen zu ersparen finden Sie hier einen link auf die Seite der Bundesregierung mit Linkverweisen zu allen Bundesländern.
  • Wenn die DAkkS an die Fachkundigen Stellen schreibt, sie sollen „großzügig“ und „pragmatisch“ vorgehen, so bezieht sich das mit Sicherheit auf die Ausstellung der „Äquivalenzbescheinigung“ jedoch nicht auf die spätere Prüfung Ihrer Kalkulation und Konzepte! Das steht fest!
  • Gruppenmaßnahmen: wenn ein Träger den Teilnehmenden ermöglicht, online Veranstaltungen zu besuchen, so sind Sie als Träger dafür verantwortlich, dass diese Lösung für alle Ihre Teilnehmer möglich ist! Also auch für die, die keinen PC haben!
  • 8 Wochen nach Änderung Ihrer Maßnahmen muß Ihre FKS das Konzept sowie die Kalkulation dieser Maßnahmen überprüfen. Die DAkkS scheint zu erwarten, dass sich ggf. die Kostensätze Ihrer Maßnahmen verringern! (erkennbar in den bisherigen Schreiben der DAkkS und BA). Aus den bisherigen Rückmeldungen vieler Träger ist eine gewisse „Entrüstung“ wahrzunehmen, dass die Kosten „ja wohl eher steigen als fallen werden“!
    Sicherlich werden wesentlich mehr Telefonate geführt und auch Mobilgespräche. Für den professionellen Einsatz von Video-Tools können weitere Kosten anfallen usw.
    ABER: bedenken Sie,

    • dass Telefonverträge ob Festnetz oder Mobil oft bereits unlimittiert abgeschlossen sind,
    • dass einige Video-Lösungen kostenfrei sein könnten,
    • soweit ein Träger Kurzarbeit durchführt, könnten sich auch die Personalkosten verändern,
    • dass Räume ggf. gar nicht mehr genutzt werden, jedoch ursprünglich Mieten (s.u.) angesetzt wurden!
  • Was wir damit sagen wollen ist, Sie werden Ihre Mehrkosten nachweisen müssen, sollte das nicht möglich sein, könnten Rückzahlungen die Folge sein!
  • Die Bundesagentur für Arbeit ist wahrscheinlich, aus unserer Erfahrung, nicht gewillt für Mieten aufzukommen, die bedingt durch eine geänderte Durchführungsform nicht mehr anfallen. Möglich könnte sein, dass für solche Ausfälle auch andere Institutionen zuständig sind? Wir (und auch die BA) verweisen hier z.B. auf Ansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihre DS-Erklärungen für die Teilnehmenden auch die §§ 13-22 der DSGVO beinhalten. Ein Auszug dazu, aus den FAQ vom 09.04.20 könnnen Sie hier herunterladen: