Teilqualifikationen (TQ) (nur bei FbW Maßnahmen) ermöglichen die Erlangung einer Berufsausbildung, die ein Teilnehmer in „Häppchen“ erwerben kann. Dabei wird diese Berufsausbildung in ca. 5-8 Teile zerlegt und der Teilnehmer kann diese nacheinander abschließen. Zum Schluß erfolgt die Abschlußprüfung (Externenprüfung) bei einer IHK. Inhaltlich sind diese Ausbildungsteile an den Ausbildungsordnungen und -rahmenplänen ausgerichtet. Auch müssen die Konzepte von den IHKs abgesegnet werden.
Es könnte so z.B. ein Teilnehmer die Teile 1-3 in Hamburg und die Teile 4-8 in Köln absolvieren. Die Prüfung nach jeder Teilqualifikation kann bei der IHK aber auch bei einem Bildungsträger abgelegt werden. Dazu muß der Bildungsträger eine Kompetenzfeststellung durchführen und z.B. eine von der IHK genehmigte Prüfungsordnung haben.
Teilqualifikationen sind besonders für Geringqualifizierte gedacht und hinsichtlich ihrer Gestaltung auf diese Gruppe abgestimmt.
Kritik: die IHKs sehen diese von der BA ins Leben gerufene Ausbildungsvariante eher skeptisch, denn die originäre duale Ausbildung erfolgt nun einmal in den Betrieben. Durch die TQ wird eine Art Konkurrenzprodukt geschaffen, deren Ausbildung nicht mehr betrieblich sondern bei den Bildungsträgern durchgeführt wird.
Außerdem haben inzwischen verschiedene IHKs Ihr eigenes Verfahren definiert, welches nicht unbedingt mit dem der Bundesagentur für Arbeit übereinstimmt! Vielleicht sollte man mal darüber sprechen?
Die Definition der BA lautet: „Berufsanschlußfähige Teilqualifikationen sind abgegrenzte und standardisierte Einheiten innerhalb der Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes, deren Absolvieren den Erwerb eines Berufsabschlusses sicherstellen soll.“