Referenzauswahl: generell gilt- bei bis zu 30 Maßnahmen die (zur gleichen Zeit) zur Zulassung eingereicht werden, hat die Fachkundige Stelle (FKS) eine sogenannte Referenzauswahl von 20% der Maßnahmen zu treffen. Nur diese 20% werden genauer geprüft, also nicht jede einzelne Maßnahme. Allerdings muß je Fachgebiet und weiterer Vorgaben je mindestens eine Maßnahme in der Referenzauswahl stehen. Bei mehr als 30 Maßnahmen bestimmt die Quadratwurzel aus der Anzahl eingereichter Maßnahmen die Referenzauswahl.
Alle Maßnahmen für die eine Referenzauswahl in Frage kommt, dürfen nicht über dem Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS) liegen. Nur für die dann geprüften Maßnahmen sind Zertifizierungskosten zu tragen, alle eingereichten Maßnahmen werden damit zugelassen.