Private Arbeitsvermittler (PAV) müssen sich auch nach AZAV zertifizieren lassen, wenn sie Arbeitslose mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vermitteln möchten. Für ihre Dienstleistung erhalten Sie eine Vermittlungsprämie durch die Arbeitsagentur. Ist die Arbeitsvermittlung erfolgreich, erhalten sie eine 1. Rate über 1.000,-€, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung über 6 Monate fort, wird eine 2. Rate über 1.000,-€ gezahlt.
Laut Presse ist das leichtverdientes Geld, jedoch sieht die Praxis nicht ganz so rosig aus, denn oft kommt es nicht zu einer zweiten Rate und die Zertifizierungskosten für ein „1-Mann-Unternehmen“ sind hoch.