Maßnahmebogen ist sozusagen ihr Vertrag den sie mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter über die Durchführung ihrer Maßnahme abschließen (siehe auch Kurzfragebogen).
Inhaltlich müssen die Angaben im Maßnahmebogen mit denen im Zertifikat und im Kurzfragebogen übereinstimmen! Prüfen Sie also die Angaben! Stimmen diese nicht überein, dann führen Sie eine nicht zugelassene Maßnahme durch! (siehe auch Hinweis in den Bildungsnews)
Das betrifft insbesondere:
- den Durchführungsort (wo findet die Maßnahme statt),
- den Beginn- und Endtermin,
- die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE),
- und den Kostensatz für eine UE (=ihr Durchschnittskostensatz) bzw.
- den Preis der Gesamtmaßnahme.
Im Maßnahmebogen notiert die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter auch die Höhe und Anzahl der von ihr zu zahlenden Raten. (Gesamtpreis : Gesamtdauer der Maßnahme in Monaten). Bei kürzeren Maßnahmen wird in einem Betrag bezahlt.
Früher war es üblich, einen Maßnahmebogen für die Gesamtdauer der Maßnahme auszustellen, heute wird leider oft pro Teilnehmer ein Maßnahmebogen ausgestellt, was m.E. ein überflüssiger Arbeitsaufwand ist.