FbW -(Maßnahmen) bedeutet: Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Dementsprechend sind FbW-Maßnahmen Fortbildungen welche die berufliche Weiterbildung zum Ziel haben (im Gegensatz z.B. zu Aktivierungsmaßnahmen). FbW-Maßnahmen sind nur als Gruppenmaßnahmen zulassungsfähig und im § 81/82 SGB III beschrieben.