Bundesdurchschnittskostensatz (B-DKS): Eine Tabelle, in welcher die Std.-Sätze ausgewiesen werden, die von der Bundesagentur für Arbeit für einen Teilnehmer/UE (= 45 min) in einer Maßnahme maximal gezahlt werden.
Bis zum 31.03.12 war diese Tabelle nur den Fachkundigen Stellen (FKS) bekannt gewesen, die Inhalte durften nicht an die Träger weitergegeben werden. Ab dem 01.04.12 werden nun zwei Tabellen auf der Website der Arbeitsagentur veröffentlicht: für FbW- und Aktivierungsmaßnahmen (§ 45 und § 16). Gleichzeitig ist eine Überschreitung der Std.-Sätze nur mit Genehmigung der Fachkundigen Stelle oder der Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (s. auch Kostenzustimmungsverfahren).
Das Kostenzustimmungsverfahren kommt für alle Maßnahmen dann zum Tragen, wenn Ihr Kostensatz den BDKS um mehr als 25% überschreitet. Bei einer Überschreitung bis zu 25% entscheidet Ihre Fachkundige Stelle.
Die BDKS-Tabellen werden ab 2020 alle 2 Jahre (ca. Juli) aktualisiert.