Bildungsgutschein, was ist das?
Der Bildungsgutschein wird von der Arbeitsagentur oder den Jobcentern unter bestimmten Voraussetzungen für einen Teilnehmer ausgestellt, der an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen soll. Ob jemand einen Bildungsgutschein erhält ist eine Ermessensfrage! Man hat also keinen Anspruch darauf. Außerdem sind vorher bestimmte Bedingungen zu erfüllen.
In der Praxis hat sich der Arbeitslose oder Arbeitssuchende ca. 3 verschiedene Maßnahmen/ Bildungsträger herauszusuchen und informiert seinen Arbeitsberater darüber. Damit versuchen manche Arbeitsagenturen Ihr Zuweisungsverbot zu umgehen. Oft beschließt dann der Arbeitsberater, zu welchem der 3 Träger der Teilnehmer gehen kann (Preisfrage) und stellt den Bildungsgutschein aus. Damit erhalten Sie die Zusage der Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
Dieses Verfahren ist gesetzeswidrig, denn der Teilnehmer soll sich seine Weiterbildung selbst suchen! Ein „Zuweisen“ zu bestimmten Maßnahmen/ Trägern ist per Gesetz verboten!
Der Bildungsgutschein hat eine befristete Gültigkeitsdauer (max. 3 Monate) und darf nur in diesem Zeitraum angenommen werden!