AMDL: wird der Prüfdienst der Arbeitsagentur genannt. Er ist nach § 183 des SGB III in Verbindung mit § 5 Abs. 8 der AZAV dazu beauftragt und ist Zuständig für die Überprüfung der Maßnahmedurchführung und -qualität. Der Prüfdienst sieht sich die Maßnahmeunterlagen an, setzt sich in den Unterricht und befragt die Teilnehmer. Werden Feststellungen (Abweichungen) getroffen, bekommen Sie einige Tage (z.B. 14 Tage) Zeit diese „abzuarbeiten“.
Kommt es vor, dass sich ein Teilnehmer bei der Arbeitsagentur über Sie beschwert, steht der Prüfdienst schnell vor Ihrer Tür!
Achten Sie also auf ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement und nehmen Sie die Sorgen der Teilnehmer ernst!