Diese Weisungen wurden am 20.04.17 aktualisiert. Auf der Seite § 45 Aktivierung und FbW-Weiterbildung finden Sie alle Einzelheiten.
Stand 2016: Für alle Träger wichtig, in den GA’s (Geschäftsanweisungen) sind die Änderungen des AWStG (s.o.) eingearbeitet. So wurde z.B. die Dauer des Praktikums bei Maßnahmen nach § 45 (Aktivierung und berufliche Eingliederung) auch für Langzeitarbeitslose von 6 auf 12 Wochen erweitert.
Näheres zu den Änderungen hier
Im Bereich FbW Maßnahmen können nun für Auszubildende aber auch für Langzeitarbeitslose die eine Berufsausbildung anstreben Maßnahmen mit sog. Grundkompetenzen (Deutsch, Mathe..) gefördert werden.
Alle gültigen Weisungen finden Sie hier:
Diese Weisung ist nicht mehr gülig. Die Inhalte finden Sie in den Weisungen-fbw: