Die Anforderungen an Konzeption und Kalkulation der Maßnahmen haben dermaßen zugenommen, dass es Trägern der beruflichen Bildung immer schwerer fällt, anforderungsgerechte Maßnahmedokumente zu erstellen.
Immer neue Bekanntmachungen der Bundesagentur für Arbeit sind zu berücksichtigen.
Maßnahmen
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Fülle aktueller Informationen!
- Welche Positionen gehören in die Kalkulation?
- Können unsere Maßnahmen überhaupt so zugelassen werden?
- Zu welchen Fachbereichen gehören die Maßnahmen?
- Was sind die Unterschiede im Fachbereich 1 (Aktivierung und berufliche Eingliederung)?
- Wie finden wir die richtigen Bundesdurchschnittskostensätze (Zuordnung)?
- Können wir unsere Maßnahmen auch modular zulassen?
- Was bedeutet Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber?
- Was gehört zur Kenntnisvermittlung?
- Sprachkurse für Asylbewerber, geht das?
Stellen auch Sie sich viele Fragen wenn es um die richtige Gestaltung und Zulassung Ihrer Maßnahmen geht?
Die Lösung: eine individuelle Maßnahmeberatung Kontakt
Ob es um die Erstellung einer Kalkulation, um die richtige Zusammenstellung der konzeptionellen Inhalte oder um die Auswahl der richtigen Fachkundigen Stelle geht, hier bekommen Sie schnell und unkompliziert Unterstützung.
Rufen Sie uns an (Tel.: 040 63 91 77 70) und Sie erhalten eine schnelle Antwort auf Ihre Fragen!
Nach der Zusendung eines Kurzangebots können wir sofort starten und Ihre Maßnahme erfüllt alle Anforderungen an eine erfolgreiche Zulassung nach AZAV!
Seit vielen Jahren sind wir in der Beratung, Auditierung und Zulassung von Maßnahmen und Trägern im Bereich der AZAV und ISO 9001 tätig.