Für die neue Ausbildung in der Pflege (ab 01.01.2020) wurden nun durch die Kommission die Rahmenlehrpläne veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung nehme ich zum Anlass hier eine Zusammenfassung aller Informationen zur neuen Pflegeausbildung ab 2020 darzustellen.

Da es sich dabei um eine große Menge an Informationen und Downloadlinks handelt, stelle ich die Informationen als FAQ dar. So können Sie auswählen, welche Infos Ihnen eventuell noch fehlen.

 

Zu den Begriffen und Unterschieden: PflBRefG und PflBG

Das Pflegeberufereformgesetz ist ein deutsches Änderungsgesetz (Mantelgesetz) das am 17.07.17 erlassen wurde. Es enthält das neue Pflegeberufegesetz (in Artikel 1) und Änderungen in davon berührten anderen Rechtsvorschriften (aus Wikipedia).

Rahmenlehrpläne und Rahmenausbildungspläne für die Ausbildung ab 01.01.2020

Die Fachkommission nach § 53 PflBG hat zum 01.08.19 die nachfolgenden Rahmenpläne veröffentlicht (bundeseinheitliche Rahmenpläne mit empfehlender Wirkung*):

  • Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht
  • Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung.

Die Anlagen 1 – 4 sind Bestandteile der nach § 50 PflAPrV geregelten integrierten Bildungspläne.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung im dritten Ausbildungsdrittel anstelle der generalistischen Fortführung auf:

  • die Pflege von Kindern und Jugendlichen oder auf
  • die Pflege von alten Menschen hin fokussiert werden.

Anm.:* Sie dienen den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung als Orientierungshilfen für die Entwicklung der schulinternen Curricula.

Pflegeberufegesetz (Art. 1 des PflBRefG)

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden.

Durch das Pflegeberufegesetz wurden die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen zu einer hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt.

Damit ist die Grundlage geschaffen, die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.

Bitte beachten Sie hierzu auch meinen Artikel vom 30.10.17

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Pflegeberufegesetz (PflBG und PflBRefG)

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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)

Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt das Pflegeberufegesetz und setzt es im Detail um. Die Verordnung regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Download der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV):

Förderung der beruflichen Weiterbildung (Fachbereich 4 - FbW)

Für Auszubildende und Umschüler, die Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten wird die Ausbildung über den gesamten Zeitraum gefördert!

Einzelheiten zur Förderung und Zulassung der Maßnahmen finden Sie auch im Beitrag vom 30.10.17.

Fachkommission (§ 53 PflBG)

Die Fachkommission, besteht aus insgesamt elf pflegefachlich, pflegepädagogisch und pflegewissenschaftlich ausgewiesenen Expertinnen und Experten.

Für die Erarbeitung der Rahmenpläne haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit eine Fachkommission eingerichtet, die mit einem Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht und mit einem hierauf abgestimmten Rahmenausbildungsplan für die praktische Ausbildung  „die qualitative und bundesweit einheitliche inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildung“ unterstützt.

Überarbeitung, Qualitätssicherung:

Zur Sicherstellung ihrer Aktualität werden sie von der Fachkommission kontinuierlich – mindestens jedoch alle fünf Jahre – überprüft und ggf. angepasst.

Voraussetzung hierfür sind Verfahren der Evaluation, über die sich die Fachkommission in einem ihrer weiteren Arbeitsschritte verständigen wird.

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