Heute ist ein neuer Umsetzungshinweis zur Zulassung von Maßnahmen mit Führerschein Klasse B erschienen.
Für Profis nichts neues, hier eine kurze Zusammenfassung:
- keine Zulassung im Rahmen der Maßnahmen/ Module nach § 45 Aktivierung- und berufliche Eingliederung,
- keine Zulassung von Vorbereitungsmaßnahmen auf MPU-Prüfungen oder deren Durchführung
- ja, Zulassung im Rahmen von beruflicher Weiterbildung nach § 81 ff. SGB III, wenn:
- der Führerschein Klasse B unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels ist,
- der Führerschein Klasse B für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig ist und
- die Vermittlung berufsbezogener Inhalte (also ohne Führerschein) überwiegt!
Entscheidendes Kriterium ist in diesem Zusammenhang die arbeitsmarktliche Relevanz! Näheres zur arbeitsmarktlichen Relevanz finden Sie unter:massnahmen/kostenzustimmung.html.
Die Zuordnung zur Systematikposition im Rahmen des KldB*, erfolgt über das Bildungsziel dieser Maßnahmen, z.B. mobile Pflege oder im Dienstleistungsbereich.
Über die gefundene Systematikposition kann wiederum der B-DKS (Bundes-Durchschnittskostensatz) ermittelt werden.