Heute ist ein neuer Umsetzungshinweis zur Zulassung von Maßnahmen mit Führerschein Klasse B erschienen.

Für Profis nichts neues, hier eine kurze Zusammenfassung:

  • keine Zulassung im Rahmen der Maßnahmen/ Module nach § 45 Aktivierung- und berufliche Eingliederung,
  • keine Zulassung von Vorbereitungsmaßnahmen auf MPU-Prüfungen oder deren Durchführung
  • ja, Zulassung im Rahmen von beruflicher Weiterbildung nach § 81 ff. SGB III, wenn:
    • der Führerschein Klasse B unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels ist,
    • der Führerschein Klasse B für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig ist und
    • die Vermittlung berufsbezogener Inhalte (also ohne Führerschein) überwiegt!

 

Entscheidendes Kriterium ist in diesem Zusammenhang die arbeitsmarktliche Relevanz! Näheres zur arbeitsmarktlichen Relevanz finden Sie unter:massnahmen/kostenzustimmung.html.

 

Die Zuordnung zur Systematikposition im Rahmen des KldB*, erfolgt über das Bildungsziel dieser Maßnahmen, z.B. mobile Pflege oder im Dienstleistungsbereich.

Über die gefundene Systematikposition kann wiederum der B-DKS (Bundes-Durchschnittskostensatz) ermittelt werden.