Viele Bildungsträger verlieren Ihre Zertifizierung wenn Sie nicht sofort handeln!
- Der Hintergrund:
Die DAkkS ist in Deutschland unsere höchste Akkreditierungsstelle. Sie überwacht letztlich u.a. im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Tätigkeiten der Fachkundigen Stellen in jährlichen Audits. Die Fachkundigen Stellen wiederum überwachen die Qualitätsmanagementsysteme der von Ihnen zertifizierten Bildungsträger und ihre Maßnahmen. Somit sind die Vorgaben der DAkkS auch für die Bildungsträger bindend!
Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, gefährdet seine Zulassung die dann unter Umständen ausgesetzt oder sogar entzogen werden kann!
- Die Anforderung:
Mindestens seit 2019 ist, scheinbar nur wenigen Akteuren, bekannt dass zu einem Qualitätsmanagementsystem nach AZAV unter anderem bestimmte Prozessbeschreibungen verlangt werden. Selbst die Mehrheit der Fachkundigen Stellen wussten davon nichts!
Zu jedem Punkt der AZAV § 2 (4) ist eine Prozessbeschreibung zu erstellen!
- Ihre Situation:
Viele Bildungsträger, insbesondere die, die sich damals für den Aufbau Ihres Systems sogenannte QM-Handbücher gekauft hatten, aber auch die, welche von nicht ausreichend kompetenten Beratern unterstützt wurden, stehen nun davor ihre Zertifizierung zu verlieren, wenn Sie nicht schnell und richtig handeln!
- Die Lösung:
Für alle anderen gilt:
Im Zuge dieser dringend notwendigen Überarbeitung sollten Sie unbedingt Kontakt zu uns aufnehmen. Je nachdem auf welcher Grundlage ihr damaliges Qualitätsmanagementsystem aufgebaut wurde, bieten wir Ihnen eine Kurzberatung zu den fehlenden Prozessen an, um die entsprechenden Fehler zu korrigieren. - Fehlende Prozessbeschreibungen besonders auch in fertigen QM Handbüchern
Sie sollten Ihre Prozesslandkarte suchen, in welcher optisch die Schnittstellen und Wechselwirkungen aller Prozesse erkennbar sind. Einige der dort erwähnten Prozessbeschreibungen sind gar nicht in Ihrem Handbuch enthalten! Stattdessen finden Sie im Handbuch einen kurzen Absatz zum Thema der mit einer Prozessbeschreibungen nichts gemein hat!
„Die Prozessbeschreibungen haben einer Bewertung nach ISO 9001 standzuhalten!“, sagt die DAkkS
- Dabei lohnt es sich auch unnötig ISO-9001- lastige AZAV-Handbücher zu überarbeiten! (sofern Sie keine ISO-Zertifizierung haben). Parallel bietet es sich an, so einiges was zwar in der ISO 9001 gefordert wird, aber für die AZAV gar nicht notwendig ist, rauszuschmeißen. Bewerten Sie immer noch Ihre Lieferanten, wer wohl die besten Bleistifte liefert? Sehen Sie nach, zu finden unter Lieferantenbewertung. Gleich danach gerne auch Eigentum des Kunden!