Sind nun alle Honorarkräfte zukünftig Angestellte?

Die DRV Bund (Rentenversicherung) hat die Beurteilungskriterien für die Rentenversicherungspflicht von selbständigen Dozenten und Lehrkräften neu festgelegt! Nach diesen Kriterien kann eine Honorarkraft nicht mehr selbständig sein, denn sie ist z.B.

  • Weisungsgebunden,
  • kann keinen selbstgestalteten Unterricht auf der Grundlage von eigenen Lehrplänen durchführen
  • trägt kein Unternehmerrisiko, usw.

 

Diese beabsichtigte Einstufung bietet sehr viel Sprengkraft!

  • Sämtliche Bildungsträger müssten die Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen und
  • alle Honorardozenten anstellen!

 

Das würde nicht nur das „AUS“ für alle VHS & Co. sondern auch für viele Bildungsträger bedeuten!

Inzwischen laufen verschiedene Einrichtungen und Verbände Sturm gegen diese Entscheidung. Aus diesem Grund fand nun am 14.07.24 ein Fachgespräch zum Erwerbsstatus im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) statt.

Den Wortlaut des Ergebnisprotokolls dieses Fachgesprächs (wir setzen Betriebsprüfungen erstmal aus, bis der Fall geklärt ist) können Sie hier nachlesen.

Eine sehr gute Darstellung der Entwicklung sowie ihrer Auswirkungen ist auf der Website des „Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V.“ dargelegt. Das sollten alle Interessierten lesen!

(Ich hoffe, der link bleibt lange erhalten)