Gesundheitsmaßnahmen - Wunsch und Wirklichkeit
An alle Jobcenter und Träger zum Thema „Gesundheitsmaßnahmen“ (AVGS)
Normalerweise beteiligen wir uns nicht an der „Gerüchteküche“ in Bezug auf die Bildung ganz allgemein.
Auch uns wird zunehmend davon berichtet, dass einige Jobcenter die Träger ansprechen, vermehrt sogenannte „Gesundheitsmaßnahmen“ oder Gesundheitsthemen anzubieten! Hier ein Beispiellink des Jobcenters Essen.
Das ist nun auch dem BMAS (Berlin) aufgefallen, welches sich veranlasst sah, im März ein Informationsschreiben dazu herauszugeben das uns (leider erst heute) vorliegt. Des Weiteren wird Bezug auf zwei ältere Schreiben der DAkkS genommen (hier bereits veröffentlicht), deren Inhalt auch heute noch gilt!
Darum geht‘s:
- in Aktivierungsmaßnahmen die nach AZAV zugelassen werden sollen, dürfen kaum Gesundheitsthemen und wenn, dann nur „am Rande“ platziert werden!
- Die Behandlung von z.B. psychisch Erkrankten oder z.B. suchtkranken Menschen ist Aufgabe der Krankenkassen!
Wir bitten alle Jobcenter und betroffenen Träger die anliegenden Schreiben zum Thema genau zu lesen! Inhaltlich ist dort alles gesagt, so dass wir hier nicht weiter Stellung dazu nehmen.
Persönliche Stellungnahme:
ob Arbeitsagentur, Jobcenter oder gE (Kommune), kaum ein Mitarbeiter dieser Organisationen kennt die Zulassungskriterien der AZAV!
Leider sind die daraus resultierenden „Missverständnisse“ typisch für vieles rund um die AZAV. Es lebe die Intransparenz! Niemand fühlt sich auch nur im Ansatz dafür verantwortlich, die Träger zu informieren! Warum kann die Agentur für Arbeit solche Mitteilungen nicht auch auf ihrer Website (für „Institutionen“) veröffentlichen?
Hier finden Sie die Schreiben zum Download: