Der Umsetzungshinweis 02-2018 beschreibt die Verfahrensweise beim Entzug der Trägerzulassung durch die Fachkundige Stelle.
Der Umsetzungshinweis 03-2018 beschreibt, dass auch Berufsschulen einer AZAV-Zertifizierung bedürfen, wenn Sie als Unterauftragnehmer in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung auftreten. Allerdings nur dann, wenn ihr Unterrichtsanteil mehr als 10% (der Gesamt-UE) beträgt.
Beide Themen sind nicht neu und bereits in den Empfehlungen des Beirats erschienen.
Umsetzungshinweis 02.2018 Entzug der Trägerzulassung
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Umsetzungshinweis 03.2018 Untervergabe Berufsschulen
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