Sollen Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Beschäftigtenförderung (Qualifizierungschancengesetz (QCG)) zugelassen werden, kann es zu erhöhten Personalkosten für spezielle Lehrkräfte kommen.
Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg weist darauf hin, dass z.B. im Bereich der Automobilindustrie -eMotoren/ -eMobilität, die Dozentenkosten für Professoren i.H.v. 75,-€/ UE anfallen können.
Es ist möglich bei Weiterbildungen im Rahmen des QCG bspw. für Ingenieure erhöhte Personalosten zuzulassen, wenn deren Notwendigkeit nachgewiesen ist.
Diese Aussage zählt zu den ersten Veränderungen die durch die Evaluation der AZAV angestoßen wurde! Weitere werden folgen.
Wer mehr zu dem Thema der geplanten Änderungen durch die Evaluation lesen möchte kann unserem Beitrag vom 15.10.19 folgen.