Gültig ab 18.01.2017: Auf Seite 8 und 9 der Empfehlungen finden Sie die neuen Vorgaben zur Berechnung und Kalkulation von Aktivierungsmaßnahmen. Ziel ist die möglichst einheitliche Vorgehensweise durch die Fachkundigen Stellen sowie eine Gleichbehandlung aller Akteure (Träger) die solche Maßnahmen anbieten und durchführen.
Zusätzliche Umsetzungshinweise U1-U3 (FbW und Aktivierung)
behandeln Einzelthemen, wie:
- Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber,
- die Dauer von Theorie und Praktikumsstd. (45/60 min), sowie
- einen Hinweis an die Fachkundigen Stellen zum ausstellen der Monatsmeldelisten (Meldung der zugelassenen Maßnahmen an die Bundesagentur für Arbeit).