Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist verabschiedet.

Mit diesem Gesetz wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungsuchende weiterentwickelt.

Das Gesetz verfolgt 4 Kernziele:

  • Transformation der Arbeitswelt begegnen,
  • strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit vermeiden,
  • Weiterbildung stärken,
  • Fachkräftebasis sichern.

Zugleich wird auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung getragen. Es bleibt spannend, ob die genannten Ziele realisiert werden. Das zuvor noch im Referentenentwurf enthaltene Vorhaben einer Bildungs(teil)zeit ist nicht mehr Teil dieses Gesetzes. Laden Sie sich in folgendem link das Gesetz herunter. Später wird es sicher auch eine „Lesefassung“ geben:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/weiterbildungsgesetz.html