Bereits am 01.04.19 veröffentlichten wir den unten stehenden Beitrag.
Nun hat die DAkkS noch einmal darauf hingewiesen, dass Aktivierungsmaßnahmen im Web der Bundesagentur für Arbeit von Ihnen veröffentlicht werden können.
Im ersten Quartal 2020 ist eine Pressemitteilung dazu geplant!

Veröffentlichung von Aktivierungsmaßnahmen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit

Als Träger können Sie Ihre von der Fachkundigen Stelle zugelassenen Aktivierungsmaßnahmen auf einer Website der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen. So ist es endlich für Teilnehmer möglich auch hier nach passenden Maßnahmen zu suchen. Bisher war dieses Verfahren nur für die berufliche Weiterbildung in KURSNET möglich.

Die relevante Website der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter dem link: https://www.arbeitsagentur.de/avgs.

Damit Sie wissen, wie Sie beim erfassen Ihrer Aktivierungsmaßnahmen vorgehen müssen, wurde extra eine Eingabehilfe für Maßnahmeangebote AVGS erstellt.

Ein wenig Statistik -Stand heute, im Moment sind ca. erfaßt:

  • 10.800 Maßnahmen nach dem Ziel 1 (§ 45 Nr. 1)
  • 24.000 Maßnahmen nach dem Ziel 2 (§ 45 Nr. 2)
  • 1.600 Maßnahmen nach dem Ziel 4 (§ 45 Nr. 4)
  •    900 Maßnahmen nach dem Ziel 5 (§ 45 Nr. 5)