Bereits im Mai 2019 wurde die AZAV im Auftrag des BAMS und der Bundesagentur für Arbeit evaluiert. Wir berichten jetzt erst darüber, weil wir erste Reaktionen abwarten wollten.

Der Forschungsbericht sowie dessen Zusammenfassung und alle Stellungnahmen finden Sie unter den Downloads.

Obwohl die Ergebnisse insgesamt zufriedenstellend waren, gab es doch einige Punkte, die einer Änderung bedürfen.

Dazu gehören sicherlich:

  • Steigerung des BDKS (im Bereich FbW) insbesondere in Bezug auf die Förderung von Beschäftigten,
  • eine Vereinfachung des Verfahrens zur Kostenzustimmung (bei FbW-Maßnahmen),
  • die Zielschärfung oder Anpassung der Maßnahmen nach § 45 (SGB III) Abs. 1 Satz 1 insbesondere Nr. 1-2,
  • Verstärkung des Informationsaustausches der Akteure,
  • Neubestimmung der Gruppengrößen von 15 Teilnehmern bei der Kalkulation sowie
  • die Zulassung von Kleingruppen bei FbW-Maßnahmen.

Alle Akteure, dazu zählen hauptsächlich:

  • das BMAS,
  • die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg,
  • die DAkkS,
  • der Beirat sowie
  • alle Fachkundigen Stellen, aber auch
  • die örtlichen Agenturen für Arbeit und die Jobcenter,

haben zwischenzeitlich verschiedene Fachkonferenzen und Erfahrungsaustausche abgehalten.

Diese intensiven Gespräche an denen auch wir teilgenommen haben laufen noch weiter. Bis es zu konkreten Ergebnissen und zur Umsetzung kommt, wird das Frühjahr 2020 angestrebt.

Änderungen werden evtl. auch das SGB betreffen und sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Der Beirat, die Trägerverbände und der „Paritätische“ (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) haben zwischenzeitlich auch Stellungnahmen veröffentlicht die Sie ebenfalls downloaden können.

Über weitere Ergebnisse werden wir Sie auf diesem Portal weiter unterrichten.