Nur wenige Neuerungen betreffen die Maßnahmeprüfungen während der Überwachungsaudits.
Die Fachkundigen stellen müssen mit einem bestimmten Auswahlverfahren die Anzahl der im Audit zu überprüfenden Maßnahmen festlegen. Diese Regelung gilt auch besonders für Fachkundige Stellen, die ausschließlich Maßnahmen eines Trägers zertifiziert haben und nicht auch den Träger selbst.
Letztendlich könnte sich dadurch der Prüfaufwand für Überwachungsaudits erhöhen, falls Ihr Zertifizierer nicht bereits dieses Auswahlverfahren anwendet.