Die AZAV wird geändert – Beschluss jetzt  auch im Bundesrat!

15.05.20 [Update] der Bundesrat hat das Gesetz am 15.05.20 beschlossen!

Grünes Licht für das Arbeit von Morgen Gesetz

Der Bundesrat hat 15. Mai 2020 dem vom Bundestag beschlossenen „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.

Höhere Zuschüsse für berufliche Weiterbildung

Im Übrigen nimmt das Gesetz vor allem den Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt in den Blick: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen in die Lage versetzt werden, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen. Dafür wird die Weiterbildungsförderung der Beschäftigten verbessert. So erhalten Beschäftigte und Arbeitgeber künftig höhere Zuschüsse in der beruflichen Weiterbildung, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag betriebsbezogene Weiterbildung vorsieht. Sammelanträge sollen die Weiterbildung von Beschäftigten handhabbarer machen.

Rechtsanspruch auf Nachqualifizierung

Außerdem wird die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien verlängert und ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung für Geringqualifizierte eingeführt, damit sie einen Berufsabschluss nachholen können.

Verbesserungen für Transfergesellschaften

Auch die Qualifizierungsmöglichkeiten in einer Transfergesellschaft werden verbessert. Dafür hebt das Gesetz die bisherige Begrenzung auf Ältere und Geringqualifizierte auf. Außerdem kann sich die Bundesarbeitsagentur künftig bis zu 75 Prozent an den Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen beteiligen.

… [und weitere]

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld und zur betrieblichen Mitbestimmung treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Die elektronische Arbeitslosmeldung ist erst ab Januar 2022 möglich.

Die wichtigsten Änderungen betreffend die Maßnahmezulassungen finden Sie unten..

23.04.20 [Update]

Das Gesetz wurde am 23.04.20 mit kleineren Änderungen, durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales, vom Bundestag angenommen und beschlossen!

Damit das Gesetz in Kraft treten kann ist noch eine Beratung im Bundesrat erforderlich! Der Beschluss sowie die Änderungen stehen unten auf dieser Seite bereit zum Download. Das Gesetz selbst entspricht der Version vom 10.03.20 (Drucksache 19/17740 -hier sind die Änderungen natürlich noch nicht enthalten).

Die Umsetzung der einzelnen Beschlüsse geschieht zu verschiedenen Zeiten, d.h. die Bundesagentur für Arbeit benötigt Zeit um Ihre technische Infrastruktur dementsprechend zu ändern.

Die Version des Ausschusses für Arbeit und Soziales finden Sie ebenfalls unten zum Download (Drucksache 19/18753).

10.03.20 [Update]

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf nun „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ genannt und beschlossen.

Es sollen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente heute weiterentwickelt und noch zielgenauer ausgerichtet werden, damit die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können.

Der Gesetzentwurf enthält dazu Verbesserungen der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten, die Einführung von sogenannten Sammelanträgen in der Weiterbildungsförderung, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses sowie Änderungen bei der Zulassung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Anpassungen der Bundesdurchschnittskostensätze. [Den Download finden Sie unten auf dieser Seite.]

Ebenso enthält der Gesetzentwurf befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung kurzfristig und entschlossen auf die Unwägbarkeiten von Covid-19 (= Lungenentzündung durch Coronavirus) reagieren kann.

 

14.02.20

Das BMAS hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vorgelegt. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels am Arbeitsmarkt (z.B. Automatisierung) aber auch den Ergebnissen der Evaluation der AZAV sollen die Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung verstärkt werden.

Der Gesetzentwurf sieht umfangreiche Änderungen bezüglich der Fort und Weiterbildung (FbW), der Aktivierung sowie in der Zulassung von Maßnahmen nach AZAV vor.

Zu allen Vorschlägen im Gesetzentwurf gibt es Einschränkungen mit „wenn und aber“, bitte studieren Sie den Gesetzentwurf aber auch die aufschlussreichen Stellungnahmen des Paritätischen und der BAGFW selbst.

Einige der wichtigsten Gesetzesänderungen (Auszug) die zum Teil schon ab 01.10.20 umgesetzt werden sollen:

  • der BDKS (Bundesdurchschnittskostensatz) soll generell nur alle 2 Jahre angepaßt werden,
  • der BDKS wird für FbW-Maßnahmen einmalig um 20% angehoben,
  • der BDKS für Aktivierungsmaßnahmen wird wie bisher neu berechnet (es ist davon auszugehen, dass dieser steigt),
  • die Fachkundigen Stellen dürfen bei Kostenüberschreitungen von Aktivierungsmaßnahmen nur noch bis zu 25% über dem BDKS eigenständig entscheiden, andernfalls,
  • ist für Maßnahmen der Aktivierung ebenfalls das Kostenzustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit (Halle) vorgesehen.
  • Die Gruppengröße für die Kalkulation von Maßnahmen wird auf 12 Teilnehmer herabgesetzt,
  • Arbeitslose und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (Geringqualifizierte) erhalten einen Rechtsanspruch auf eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung.
  • Die Förderung von Beschäftigten wurde stark ausgebaut,
  • § 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 (Ziel 1) und Nr. 2 (Ziel 2) sollen zusammen gelegt werden, wir gehen davon aus, dass ansonsten die Bestimmungen zu den Förderzielen bestehen bleiben.

Beschluss des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung wurde am 23.04.20 vom Deutschen Bundestag beschlossen!

Bericht Ausschuss für Arbeit und Soziales (Änderungsvorschläge für das Gesetz)

Den Gesetzenwurf jetzt: Arbeit-vom-morgen-Gesetz finden Sie zum download

Den Referentenentwurf und die Stellungnahmen können Sie direkt hier herunterladen: