Die Empfehlungen des Beirats wurden am 07.09.22 angepaßt, diese sind gültig ab 08.09.22.
1. Was ist neu?
Nicht wirklich viel! Letztendlich wurde der Absatz zur Vermeidung von Doppelprüfungen auf die Pflegeausbildung hin konkretisiert. Doppelprüfungen kämen vor, wenn Sie bereits eine Zulassung einer anerkannten Stelle hätten und die FKS diesen Punkt nochmals prüft.
Neu ist die Empfehlung „Berücksichtigung von Zertifikaten/Anerkennungen unabhängiger Stellen im Zulassungsverfahren nach § 181 Abs. 4 S. 2 SGB III – Vermeidung von Doppelprüfungen“. Neue Einfügungen im Regelwerk des Beirats sind mit Unterstreichungen gekennzeichnet.
2. Hinweise zur neuen Empfehlung
Die Empfehlung bezieht sich auf alle Träger- und Maßnahmezulassungen und ist daher sowohl im Kapitel 2 Trägerzulassung (auf Seite 9), wie auch im Kapitel 3 Maßnahmezulassung (auf Seite 16) zu finden.
Die Empfehlung wird veröffentlicht mit:
a) einer Erläuterung (jeweils unter der Empfehlung platziert) spezifisch für den Fachbereich nach § 5 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AZAV (ausschließlich für die Zulassung im Bereich der Pflegeausbildung nach § 6 Abs. 2 S. 1 PflBG [Pflegefachfrau/Pflegefachmann])
b) einer Anlage (Seite 38) – ebenfalls gültig für Träger- und Maßnahmezulassungen im Fachbereich nach § 5 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AZAV – ausschließlich für die bundeseinheitlich geregelte Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann nach § 6 Abs. 2 S. 1 Pflegeberufereformgesetz [PflBRefG]).
Die geänderten Empfehlungen finden Sie unter den Downloads
Wir warten weiter auf die dringend erforderlichen Empfehlungen zum Umgang mit „Online-Maßnahmen“!