Die Gewerkschaften GEW und ver.di sowie die Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) haben eine Einigung über den Mindestlohn in der Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern II und III erzielt.

Die Bundesagentur für Arbeit verlangt mindestens den Mindestlohn (brutto) für pädagogisches Personal in der Kalkulation von Maßnahmen.

  • Die Erhöhung wurde ab dem 01.01.2023 schrittweise bis zum 01.01.2026 beschlossen.
  • Dieser Lohn gilt auch für Leiharbeitnehmer!

Bitte informieren Sie sich im Schreiben der GEW.