Die Bundesdurchschnittskostensätze (auch: B-DKS) wurden zum 03.06.19 neu herausgegeben. Dieses betrifft FbW (Weiterbildungs)-Maßnahmen sowie Aktivierungsmaßnahmen.
Der B-DKS wird für beide Maßnahmearten jährlich durch die Bundesagentur für Arbeit neu festgelegt. Der neue Bundesdurchschnittskostensatz gilt für alle Maßnahmen, die ab 03.06.19 bei der Fachkundigen Stelle (FKS) eingereicht werden.
B-DKS Aktivierungsmaßnahmen § 45, Stand 03.06.19
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B-DKS FbW Maßahmen, Stand 03.06.19
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