Die Empfehlungen des Beirats wurden am 21.07.21 angepaßt, diese sind gültig ab 01.08.2021.

Im Kern geht es hier um 2 Themen, die näher erläutert werden aber nicht neu sind:

  1. Ziehung der richtigen Referenzauswahl, d.h. welche Maßnahmen sind von der Fachkundigen Stelle bei der Zulassung zu überprüfen, wenn der Träger mehrere Maßnahmen zur Zulassung einreicht und
  2. Ergänzungen dazu, unter welchen Voraussetzungen auch mit einer anderen Teilnehmerzahl als 12 Teilnehmer kalkuliert werden kann.

Die Änderungen sind unterstrichen worden und auf folgenden Seiten zu finden:

  • Seite 11 – Nr. 3.1 MZ Antragstellung (Maßnahmezulassung)
  • Seite 13 – 15 eingefügt: Erläuterungen und 3 umfangreiche Beispieltabellen für die Ziehung der Referenzauswahl
  • Seite 17 – zu „Grundsätze zur Überprüfung von Maßnahmekalkulationen“ –  eingefügt: eine Ergänzung zur kalkulierten (auch anderen) Teilnehmerzahl.

Die geänderten Empfehlungen finden Sie unter den Downloads