Zur ganzheitlichen Betreuung wurde ein neuer Umsetzungshinweis § 16k (01/2023) an die Fachkundigen Stellen herausgegeben, gültig für Zulassungen ab 01.07.23. Hier wird betont, dass die Maßnahmezulassung nur als Einzelbetreuung und in Präsenz erfolgen kann. In Ausnahmefällen kann die Betreuung auch in mündlicher digitaler Form erfolgen. Dazu muß es sich jedoch um ein kurzfristiges, dringliches und unaufschiebbares Anliegen handeln.
In der Realität erscheinen diese letzten Kriterien unrealistisch einzuhalten, angesichts der momentanen Wartezeiten bei der Zulassung von mehr als 6 – 8 Wochen!