In 2-jährigen Abständen kommen neue Kostensätze für die Maßnahmen heraus, nun ist es endlich so weit!!
Das Datum ist immer der 01.07. des Jahres. Vor diesem Datum sollten Sie keinen Vertrag über die Zulassung Ihrer Maßnahmen bei Ihrer Fachkundigen Stelle unterzeichnen! Denn dann werden die alten BDKS-Sätze bei Ihnen angewandt.
Es ist auch möglich, dass einige Sätze fallen könnten. Das kann man vorher nicht wissen, besonders auch, weil sich die Bundesagentur bei der Ermittlung der Preise nicht in die Karten sehen lässt.
Da in den letzten Jahren jedoch die Kosten so extrem gestiegen sind, ist mit einer Erhöhung zu rechnen!
Das Kostenzustimmungsteam ruft in diesem Sinne auch dazu auf, die Kostenzustimmung mehr in Anspruch zu nehmen als bisher, die Zulassung dieser Maßnahmen soll erleichtert worden sein!
Also: mit den Hufen scharren und auf den 01.07.24 warten. Sobald die neuen Sätze da sind, werden wir sie in die Downloads mit aufnehmen!