Die bundeseinheitlichen Durchschnittskostensätze (auch: B-DKS) wurden zum 01.06.17 neu herausgegeben. Dieses betrifft FbW (Weiterbildungs)-Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung.
Da weiterhin nur wenige Träger das Kostenzustimmungsverfahren für höhere Kostensätze beantragen, steigen die Stundensätze nur gering oder gar nicht!