Berufsanschlußfähige Teilqualifikationen (TQ), die den sog. Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit (BA) entsprechen, dürfen nun auch in Kleingruppen durchgeführt werden. Dieses kann bei der Begründung im Kostenzustimmungsverfahren angeführt werden um einen erhöhten Kostensatz zu rechtfertigen! Dazu nutzen Sie ein Formular der BA „Kurzdarstellungen“ s.u.

Ergo: bei Teilqualifikationen kann ein höherer Kostensatz beantragt werden, wenn Sie diese Maßnahmen als Kleingruppe durchführen.

Bei der Durchführung solcher Maßnahmen ist dann auch die kalkulierte Gruppengröße einzuhalten.

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