Das Bundesministerium für Justiz hat den Mindestlohn sowie den Urlaubsanspruch (29 Tage) für pädagogisches Personal in der Weiterbildung festgelegt.
Die Bundesagentur für Arbeit verlangt mindestens den Mindestlohn in der Kalkulation von Maßnahmen.
- Die Erhöhung wurde für 2019 beschlossen und für 4 Jahre „eingefroren“.
In 2019-2022 gibt es verschiedene Stufen, die Sie sich ansehen sollten. - Dieser Lohn gilt auch für Leiharbeitnehmer!
Bitte informieren Sie sich beim Änderungstarifvertrag